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Inspektionen

Jährliche Hauptinspektion

  • Neben den unterjährigen Routine-Inspektionen (siehe unten) des Betreibers ist die Jahresinspektion stets von einem zertifizierten Sachkundigen durchzuführen (TÜV-zertifizierter Prüfer von künstlichen Kletteranlagen und Boulderwänden gem. DIN EN 12572 1/21/3). Bei der jährlichen Inspektion wird die Anlage nicht nur oberflächlich begutachtet, sondern es werden die Gebäudeanbindung, die Unterkonstruktion und die sicherheitstechnische Ausstattung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft. Ist das Ergebnis der Prüfung ohne Beanstandung erfolgt die jährliche Betriebsfreigabe.
  • Inhalte der jährlichen Prüfung sind u.a. der ordnungsgemäße und einwandfreie Zustand der
    • Kletterwandoberfläche
    • Umlenkpunkte
    • Einzelsicherungspunkte und Umlenksicherungspunkte
    • Unterkonstruktion
    • Einhaltung von Sturzräumen
    • Klettergriffe
    • Kletterausrüstung
  • Schadensbeseitigung und Instandsetzung
    • Werden im Rahmen der jährlichen Hauptinspektion Sachmängel festgestellt, die dazu führen, dass keiner Betriebsfreigabe stattgegeben wird, so sind wird in der Regel in der Lage diese Mängel entsprechend zu beheben. Schadhafte Komponenten werden von uns gekennzeichnet und Ihnen wird umgehend mitgeteilt, welche Schritte nötig sind, damit an Ihrer Wand wieder geklettert werden darf.

Routine-Inspektionen seitens des Betreibers

  • Diese Inspektionen müssen in regelmäßigen und betriebsbedingten Abständen vom eigenen Personal des Kletterwandbetreibers (sachkundige Übungsleiter*in, Wandbetreuer*in etc.) erfolgen und dient der Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen, welche bei Nutzung der Kletteranlage und der persönlichen Schutzausrüstung (Seile, Gurte, Karabiner, Sicherungsgeräte etc.) entstehen können. Das Personal muss hierzu entsprechend geschult sein.